Klassenelternvertretung

Die Erziehungsberechtigten einer Klasse wählen zwei Klassenelternvertreter/innen (Vorsitz und Stellvertretung). Die Elternvertreter nehmen die Interessen ihrer Kinder und der Eltern der jeweiligen Klasse bezüglich z.B. Klassenfahrten, Klassenfesten usw. wahr und vertreten diese. Sie laden zu den Elternabenden der Klasse ein. Die Erziehungsberechtigten einer Klasse wählen zudem die Vertreter/innen für Klassenkonferenzen (Zeugniskonferenzen). Die Klassenelternschaft kann diese Aufgabe auch auf die Klasseneltern- vertreter übertragen. Da in der Regel an den Klassen- konferenzen 3 Elternvertreter teilnehmen sollten, ist neben dem Klassenelternverteter, dem Stellvertreter noch ein 3. Vertreter zu wählen. Die Elternvertreter der Klassen sind als Klassenelternräte automatisch Mitglieder des Schulelternrates. Dort beraten sie und nehmen die Interessen aller Kinder und Eltern innerhalb der Schule wahr und vertreten sie gegenüber der Lehrerschaft und Schulleitung.