Schulvorstand

Der Schulvorstand legt alle wesentlichen Eckpunkte der schulischen Arbeit fest, um im Rahmen der Eigen-verantwortlichkeit das Ziel der Qualitätsentwicklung an der Schule zu gestalten.

 

Zu den Aufgaben des Schulvorstandes gehört es, der Gesamtkonferenz zur Entscheidung einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung zu unterbreiten sowie die Umsetzung des Schul-programms und festgelegte Verbesserungsvorschläge zu begleiten. Ferner entscheidet der Schulvorstand über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin. Der Schulvorstand entscheidet z.B. auch über die Ausgestaltung der Stundentafel, über Schulpartnerschaften im In- und Ausland, legt Grundsätze für die Tätigkeit von pädagogischen Mitarbeitern/innen fest, beschließt Grundsätze zur Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring an der Schule oder für eine jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule.

 

Weitere Informationen zur Gremienarbeit an der Schule sind erhältlich unter:

 

Landeselternrat: www.ler-nds.de

 

Schulgesetze: www.schure.de

 

Kultusministerium: www.mk.niedersachsen.de