Der Schulelternrat berät und nimmt die Interessen aller Kinder und Eltern innerhalb der Schule wahr und vertritt sie gegenüber der Lehrerschaft und der Schulleitung. Die Elternvertreter der
Klassen sind als Klasseneltern- räte automatisch Mitglieder des Schulelternrates. Dort wählen sie einen Vorstand des Schulelternrates, der als erster Ansprechpartner für die Schulleitung, aber
auch für die Elternschaft zur Verfügung steht. Ferner wählt der Schulelternrat aus seiner Mitte 4 Vertreter/innen in die Gesamtkonferenz. Der Schulelternrat wählt aus dem Kreis aller
Erziehungsberechtigten der Schule 4 Vertreter/innen in den Schulvorstand.