Die Gesamtkonferenz besteht aus der Lehrerschaft, den Pädagogischen Mitarbeitern und den für die Gesamtkonferenz gewählten Elternvertretern. Die Gesamtkonferenz entscheidet u. a. über Folgendes,
soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz gegeben ist:
- das Schulprogramm,
- die Schulordnung,
- die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse,
- den Vorschlag der Schule bei einer gewünschten kollegialen Schulleitung sowie
- die Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsbeurteilung, die Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.